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Erinnerung zur Zahlung der Miete

Hier finden Sie das passende Formular für ein Erinnerungsschreiben an einen Mieter oder Pächter einer Mietwohnung, vermietetem Haus oder Garage, z.B. wenn sich dieser im Rückstand mit der Miete befindet. Dieses Schreiben ist in höflicher Form verfasst und kann vor einer Mahnung eingesetzt werden, um zur Mietzahlung aufzufordern. Die Mahnung sollte erst zehn bis vierzehn Tage beim Mieter eingehen, wenn immer noch kein Zahlungseingang eingetroffen ist.

Ein Musterschreiben für jeden Mieter, Vermieter, Pächter, Grundstück- und Eigenheimbesitzer – dieser Vordruck ist vielseitig einsetzbar!

 

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