Der Bereich Ehe und Partnerschaft enthält oft benötigte Dokumente wie z.B. eine Post- oder Generalvollmacht, ein „interner“ Partnerschaftsvertrag oder eine Patientenverfügung stehen hier zum Download bereit. Es ist nie falsch sich in „guten Zeiten“ vertraglich zu einigen, wie es im Falle einer Trennung abläuft. Das erspart Ihnen später viel Ärger. Auch das Besuchsrecht für gemeinsame Kinder lässt sich in vielen Fällen auch ohne gerichtliche Hilfe regeln, wenn man alle Faktoren schriftlich festhält.
Unser Tipp: Ziehen Sie in diesem Bereich immer eine anwaltliche Beratung hinzu. Viele Verträge sind des Weitern nur gültig, wenn Sie notariell beglaubigt und in die Notarrolle eingetragen werden.