Vor der ersten Mahnung sollten Sie eine Zahlungserinnerung schreiben. Man möchte ja nicht beim Kunden negativ auffallen, nur weil man sofort nach Fälligkeit eine Mahnung schickt. Schreiben Sie deshalb weniger offensiv, es kommt auf die Formulierung an. Einfach mal nachfragen, ob die Rechnung angekommen ist oder ob es zum offenen Betrag Fragen gibt?
Vielleicht handelt es sich auch um einen Kunden, der sonst fristgerecht zahlt oder das Verhältnis nicht beschädigt werden darf.
Ein Musterschreiben für jeden Selbstständigen, Kaufmann, Handwerker, Handelsvertreter oder den Mitarbeiter der Buchhaltung, Rechnungswesen und Mahnabteilung – dieser Vordruck ist vielseitig einsetzbar!