Hier finden Sie das passende Formular um einen Vertrag für einen freien Mitarbeiter zu erstellen, welcher auf selbstständiger Basis dem Betrieb seine Leistungen anbietet. Diese sind nicht sozialversicherungspflichtig eingestellt, sondern arbeiten auf Honorarbasis und müssen selbst Ihre Beiträge abführen. Da es sich oft um sogenannte Drittanbieter (externe Mitarbeiter, Zulieferer oder selbstständige Einzelunternehmer) handelt, weisen diese oft Mehrwertsteuer auf den Rechnungen aus. Handelt es sich um sogenannte Kleinunternehmer nach §38 AO, ist der Endbetrag nicht vorsteuerabzugsfähig (dieser auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt).
Ein Musterschreiben für jeden Arbeitgeber, egal ob Vorgesetzter, Abteilungsleiter oder Leiter der Personalabteilung – dieser Vordruck ist vielseitig einsetzbar!