Hier finden Sie das passende Formular um eine Befreiung für Ihre Tochter oder Ihren Sohn zu beantragen, wenn diese/r zukünftig nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen soll oder will, aus verschiedenen Gründen. Dies hat nichts mit der Konfession zu tun (katholisch oder evangelisch). Denn auch bei bestehender Teilnahmepflicht können Eltern ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden. Ab dem 12. Lebensjahr können Kinder mitbestimmen und mit Vollendung des 14. Lebensjahr entscheidest du für dich selber, ob du am Religionsunterricht teilnehmen möchtest. Um dich vom Religionsunterricht abzumelden oder zu verabschieden reicht diese schriftliche Erklärung aus.
Ein Musterschreiben für die allgemeinbildende Schule, den Kindergarten, die Berufsschule oder die Fachhochschule – dieser Vordruck ist vielseitig einsetzbar!